Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

12.12.2000

Geschäftszahl

11Os122/00

Norm

StGB §302;

Rechtssatz

Amtsmissbrauch eines Polizeibeamten durch rechtswidrige Festnahme einer Radfahrerin, die danach ihre ebenfalls auf einem Fahrrad in ihrer Begleitung befindlichen unmündigen Kinder unbeaufsichtigt lassen musste. Schädigung am Recht der Frau auf persönliche Freiheit (mit ausführlicher Erörterung der bezüglichen Rechtsvorschriften), am Recht auf Beaufsichtigung ihrer unmündigen Kinder sowie der Repbulik Österreich an ihrem Recht auf Ausschluss von Kindern unter 12 Jahren ohne Aufsichtsperson als Radfahrer vom öffentlichen Verkehr.

Entscheidungstexte

TE OGH 2000/12/12 11 Os 122/00

Rechtssatznummer

RS0114522