Absatz einsDie Österreichische Nationalbibliothek ist eine wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechtes des Bundes, der unbewegliche und bewegliche Denkmale im Besitz des Bundes zur Erfüllung ihres kulturpolitischen und wissenschaftlichen Auftrags als gemeinnützige öffentliche Aufgabe anvertraut sind und die mit In-Kraft-Treten der Bibliotheksordnung (Paragraph 16,) eigene Rechtspersönlichkeit erlangt. Sie ist eine Stätte der geistig-kulturellen Identität Österreichs, ein Ort der kulturellen Begegnung und des wissenschaftlichen Diskurses und bewahrt in ihren historischen Sammlungen einmalige Quellen zum Weltkulturerbe.