Absatz einsAls Rennfahrrad gilt ein Fahrrad mit folgenden technischen Merkmalen:
- Ziffer einsEigengewicht des fahrbereiten Fahrrades höchstens 12 kg;
- Ziffer 2Rennlenker;
- Ziffer 3äußerer Felgendurchmesser mindestens 630 mm und
- Ziffer 4äußere Felgenbreite höchstens 23 mm.