soweit der Revisionsrekurs auf § 66 Z 4 gestützt wird, ohne Weitläufigkeit die Gründe, aus welchen die rechtliche Beurteilung der Sache unrichtig erscheint;soweit der Revisionsrekurs auf Paragraph 66, Ziffer 4, gestützt wird, ohne Weitläufigkeit die Gründe, aus welchen die rechtliche Beurteilung der Sache unrichtig erscheint;